Der Zweck:
Digitalisierung und IT-Sicherheit
Neben der Einführung der Telematikinfrastruktur, ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) der zweite starke Treiber für die digitale Optimierung der Prozesse in den Kliniken. Das KHZG ist dabei eine logische Ergänzung der bereits existierenden Gesetzgebung, die die Digitalisierung vieler Prozesse umfassend regelt. Das KHZG verlangt vor allem zwei Dinge von allen Krankenhäusern: Interoperabilität und IT-Sicherheit. Daher sind 15% der beantragten Mittel für Maßnahmen, die zur Verbesserung der Informationssicherheit führen, zu verwenden.