NIS/NIS2-RICHTLINIEN: Privileged Access Management (PAM) als Schlüssel zur NIS-/NIS2-Konformität

 

Die am 6. Juli 2016 erlassene Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen, gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der EU (kurz: NIS-Richtlinie) wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bis zum 9. Mai 2018 in nationales Recht überführt. Die Richtlinie hat zur Harmonisierung der seit langem bestehenden nationalen IT-Sicherheitspraktiken beigetragen und geholfen, die Betreiber wesentlicher Dienste ebenso wie die Anbieter digitaler Dienste besser vor Cyberbedrohungen zu schützen.

Angesichts des technologischen Fortschritts und der Folgen der jüngsten Gesundheitskrise entschloss sich die Europäische Kommission, die NIS-Richtlinie zu aktualisieren. Zu diesem Zweck präsentierte die Kommission am 16. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie, die sogenannte NIS2-Richtlinie.

Dieser Leitfaden analysiert die Herausforderungen der NIS-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Maßnahmen in puncto Cybersicherheit für europäische Länder. Zudem wird erklärt, wie eine Lösung zur Verwaltung privilegierter Zugänge zur Umsetzung der Vorgaben dieser Richtlinie beitragen kann.

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